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Das Testament und Erbverträge während des Krieges


Während des Kriegszustands in der Ukraine erfolgt die Beglaubigung von Testamenten gemäß dem üblichen Verfahren.


Das Fehlen des Zugangs zum Nachlassregister kann unter den Bedingungen des Kriegszustands kein Hindernis für notarielle Handlungen darstellen. Die entsprechende Registrierung der Daten im Nachlassregister muss von Notaren innerhalb von fünf Werktagen nach Wiederherstellung eines solchen Zugangs erfolgen.


Die Liste der Notare, die unter den Bedingungen des Kriegszustands tätig sind, wird von der Notarkammer der Ukraine erstellt. Ein bestimmter Kreis anderer Personen und das Verfahren zur Beglaubigung von Testamenten werden durch die Regelung der Beglaubigung von Testamenten und Vollmachten festgelegt, die einer notariellen Beglaubigung gleichgestellt sind.


Somit sind neben den Notaren auch folgende Personen mit diesen Rechten ausgestattet:


- Beauftragte der Organe der lokalen Selbstverwaltung;


- Kommandeure von Militäreinheiten, Einrichtungen und Militärakademien;


- Chefarzt, deren Stellvertreter im medizinischen Dienst oder diensthabende Ärzte in medizinischen Einrichtungen.


Infolgedessen können unter den Bedingungen des Kriegszustands:


- Testamente von Militärangehörigen durch den Kommandeur (Chef) der militärischen Formationen (Behörden, Einrichtungen) oder eine andere von diesem beauftragte autorisierte Person beglaubigt werden, wobei anschließend solche Testamente zur Sicherstellung ihrer Registrierung von Notaren im Nachlassregister weitergeleitet werden;


- Das Testament einer Person in medizinischer Behandlung kann vom Chefarzt, seinem stellvertretenden Arzt im medizinischen Bereich oder dem Krankenhausleiter beglaubigt werden;


- Das Testament eines Kriegsgefangenen kann vom Leiter der Einrichtung beglaubigt werden, in der eine spezielle Abteilung für Kriegsgefangene eingerichtet wurde.


BESONDERHEITEN DER BEGLAUBIGUNG VON NACHLASSVERTRÄGEN


Im Gegensatz zur Beglaubigung von Testamenten während des Krieges hat die Beglaubigung von Nachlassverträgen keinerlei Änderungen erfahren.


Die Beglaubigung von Nachlassverträgen, Verträgen über Änderungen dieser Verträge oder deren Kündigung oder Beendigung erfolgt ausschließlich durch Notare, die in die Liste der Notare aufgenommen sind, die unter den Bedingungen des Kriegszustands notarielle Handlungen in Bezug auf wertvolle Vermögenswerte durchführen.


In diesem Fall kann, wie bei der Beglaubigung von Testamenten, das Fehlen des Zugangs zum Nachlassregister die Durchführung notarieller Handlungen nicht beeinträchtigen.

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